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   OVG Rheinland-Pfalz, 17.07.1986 - 12 B 58/86   

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OVG Rheinland-Pfalz, 17.07.1986 - 12 B 58/86 (https://dejure.org/1986,9175)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17.07.1986 - 12 B 58/86 (https://dejure.org/1986,9175)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17. Juli 1986 - 12 B 58/86 (https://dejure.org/1986,9175)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1987, 1094
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Bremen, 17.03.2020 - 5 K 2875/18

    Glücksspielrecht - Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle (Zuverlässigkeit,

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass es die Beklagte durch den Erlass einer auf die Entfernung des aus ihrer Sicht zu viel aufgestellten Geldspielgerätes gerichteten Ordnungsverfügung (vgl. VGH BW, Urt. v. 01.09.1989 - 14 S 2193/87 -, juris (LS); OVG RP, Beschl. v. 17.07.1986 - 12 B 58/86 -, NVwZ 1987, 1094) oder einer Auflage (vgl. zu dieser Möglichkeit BVerwG, Urt. v. 22.10.1991 - 1 C 1/91 -, juris Rn. 15 zu § 33c Abs. 3 Satz 3 i.V.m § 33c Abs. 1 Satz GewO, dem § 2 Abs. 3 BremSpielhG ähnelt) in der Hand hatte, für Rechtsklarheit zu sorgen.
  • VG Mainz, 17.05.2018 - 1 K 853/17

    Erlöschen der Spielhallenerlaubnis

    Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 SpielV darf in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen je vollen 12 m² (in der ab dem 1. Januar 2006 geltenden Fassung; vgl. BGBl. I 2015, S. 3495) bzw. 15 m² (in der zum Zeitpunkt der Erlaubniserteilung geltenden Fassung; vgl. dazu Marcks, in: Landmann/Rohmer, Gewerbeordnung, 77. EL Oktober 2017, Vorbemerkung zur SpielV, Rn. 2) höchstens ein Geld- oder Warenspielgerät aufgestellt werden (siehe dazu auch OVG RP, Beschluss vom 17. Juli 1986 - 12 B 58/86 -, NVwZ 1987, 1094).
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